Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung. Diese AGB gelten für alle Offerten und Aufträge von Epix Shoots, Inhaber Luca Schweizer («Epix Shoots»), gegenüber Geschäftskunden. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2. Offerte und Vertrag. Eine Offerte ist 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte schriftlich bestätigen und die Anzahlung eingeht. Ein Termin ist erst mit dem Eingang der Anzahlung reserviert.
3. Preise und Zahlung. Alle Preise in CHF. Es wird keine MWST ausgewiesen, da Epix Shoots nicht MWST-pflichtig ist. Bei Buchung ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises fällig. Der Rest ist bei Lieferung der Bilder zu bezahlen, die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
4. Leistungsumfang. Es gilt der Umfang des gewählten Pakets oder der Offerte. Zusätzliche Produktionskosten, zum Beispiel für Models, Locations oder Reisen, werden nur nach Ihrer Freigabe verrechnet. Bei Brand Couture sind die geplanten Produktionskosten für Models, Styling, Requisiten, Locations und Reisen in der Schweiz im Gesamtpreis enthalten. Die Verfügbarkeit der Models und deren Nutzungsrechte werden vor der Buchung bestätigt.
5. Lieferung und Liefergarantie. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 12 Arbeitstagen (Studio Lumière, Editorial Noir) beziehungsweise 15 Arbeitstagen (Brand Couture). Die Lieferfrist beginnt am Shootingtag und verlängert sich um die Zeit, die Sie für Rückmeldungen und Freigaben benötigen. Verpasst Epix Shoots den vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die Epix Shoots zu verantworten hat, erhalten Sie 10 zusätzliche kampagnentaugliche Zuschnitte kostenlos und eine Gutschrift von 10 % auf das kreative Produktionshonorar.
6. Korrekturen und Rohdateien. Eine Korrekturrunde ist im Preis enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand zu den in der Offerte genannten Ansätzen verrechnet. Rohdateien werden nicht geliefert, ausser es wurde schriftlich vereinbart.
7. Nutzungsrechte. Das Urheberrecht bleibt bei Epix Shoots. Sie erhalten eine nicht exklusive Lizenz für 12 Monate, für die Schweiz und für die im Paket genannten Kanäle. Bezahlte Werbung, Print, Out-of-Home, weitere Gebiete (zum Beispiel DACH oder EU), Full Buyout und Verlängerungen werden separat offeriert. Eine Weitergabe oder Unterlizenz an Dritte, auch an Kunden einer Agentur, braucht die schriftliche Zustimmung von Epix Shoots. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
8. Verschiebung und Absage durch Sie. Bis 14 Tage vor dem Shooting ist eine Verschiebung kostenlos möglich. Bei späterer Verschiebung oder Absage bleibt die Anzahlung bei Epix Shoots. Bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Shooting werden 50 % des Gesamtpreises fällig. Muss Epix Shoots den Termin absagen, erhalten Sie die Anzahlung zurück oder einen neuen Termin.
9. Referenzen. Epix Shoots darf die entstandenen Bilder als Referenz in Portfolio, Website und Social Media zeigen, ausser Sie schliessen das vor dem Shooting schriftlich aus.
10. Haftung. Epix Shoots haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Epix Shoots, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte Schäden und höchstens bis zum Auftragswert.
11. Recht und Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.
Stand: 1. November 2026